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   LG Trier, 30.03.2022 - 6 O 512/20   

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LG Trier, 30.03.2022 - 6 O 512/20 (https://dejure.org/2022,51262)
LG Trier, Entscheidung vom 30.03.2022 - 6 O 512/20 (https://dejure.org/2022,51262)
LG Trier, Entscheidung vom 30. März 2022 - 6 O 512/20 (https://dejure.org/2022,51262)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz aufgrund einer Verunreinigung von Weintrauben durch vermeitlich aus der Weinlesemaschine des Beklagten ausgelaufenen Dieselkraftstoff

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2017 - III ZR 4/16

    Schadenersatzanspruch wegen der Verletzung eines Reitpferds: Vertrag über den

    Auszug aus LG Trier, 30.03.2022 - 6 O 512/20
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass nicht alle Einzelheiten der Bedienung und Wartung der Maschine der Klägerin bekannt sein können und ihr insofern nicht die volle Darlegungs- und Beweislast obliegt, sondern jedenfalls eine sekundäre Darlegungslast des Beklagten, gegebenenfalls sogar eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Geschehnisse in seiner Sphäre in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.2017, III ZR 4/16).
  • EuGH, 28.11.2017 - C-514/16

    Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, die auch als Arbeitsmaschinen

    Auszug aus LG Trier, 30.03.2022 - 6 O 512/20
    Als der Kraftstoff austrat und (jedenfalls nach klägerischem Vortrag) die Trauben verunreinigte, war die Hauptfunktion des Vollernters nicht diejenige eines Transportmittels, sondern diejenige einer Arbeitsmaschine (vgl. EuGH, Urteil vom 28.11.2017, C-514/16 - Rodrigues de Andrade; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Burmann, 27. Aufl. 2022, StVG § 7 Rn. 8a).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZR 137/12

    Ärztliches Berufsrecht in Baden-Württemberg: Grundrechtswidrigkeit des Verbots

    Auszug aus LG Trier, 30.03.2022 - 6 O 512/20
    Die Einholung des beantragten Gutachtens würde der Klägerin letztlich nur ermöglichen, Tatsachen in Erfahrung zu bringen, die genaueres Vorbringen oder die Benennung weiterer Beweismittel erst ermöglichen (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1188 Rn. 30).
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